Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Montagebedingungen
1) Geltung der Bedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, gelten die folgenden Bedingungen und sind integrierender Bestandteil des Vertrages zwischen uns und dem Kunden. Geschäftsbedingungen des Kunden sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unsere Bedingungen gelten auch, wenn sich der Kunde nicht darauf bezieht, oder auf seine eigenen Bedingungen verweist. Mündliche oder telefonische Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung rechtsgültig. Diesen Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weitere Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragspartnern.
2) Angebotserstellung
Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend und verpflichten uns nicht zur Lieferung. Produktangaben durch Außendienstmitarbeiter, in Katalogen oder Prospekten, etc. sind unverbindlich und erhalten erst Gültigkeit, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
3) Bestellungen und Auftragsbestätigung
Bestellungen und Auftragsbestätigung: Vertragsabschlüsse kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Ein Vertrag kommt aber auch dann zustande, wenn wir als Folge eines Bestelleinganges einen Auftrag bearbeitet oder eine Lieferung abgesandt haben.
4) Lieferung und Lieferzeit
Lieferung und Lieferzeit: Der Liefer- oder Montageumfang ergibt sich aus unserem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Hersteller, Lieferanten, Speditionen, etc. werden von uns bestimmt und beauftragt. Vereinbarte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, gelten jedoch stets als unverbindlich. Teillieferungen sind möglich und gelten als in sich geschlossenes Geschäft. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Transport- und Verzollungsverzögerung, etc., im eigenen Betrieb, sowie bei unseren Lieferanten berechtigen uns, unter Ausschluss von Schadenersatzforderungen, die Lieferung um die Zeit der Behinderung hinauszuschieben, sowie ganz oder teilweise die Lieferverpflichtung aufzuheben. Wir haben das Recht, auch nach Abschluss eines Vertrages Änderungen an der Qualität des Liefergegenstandes (z. B. bezüglich der technischen oder geschmacklichen Ausführung) vorzunehmen. Die Verpackungsmaterialien werden nicht zurückgenommen. Ansprüche aus Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen.
5) Montage und Abnahme
Montage und Abnahme: Vor Montagebeginn ist der Kunde verpflichtet, mit unserem Montageleiter die Baustelle zu besichtigen und den Montageablauf festzusetzen. In überwiegend versperrten Gebäudeteilen sind befugte Belgleitpersonen beizustellen. Bei langfristigen Montagen ist vom Kunden ein versperrbarer Raum zur Verfügung zu stellen. Baustrom und der Stromanschluss, bis zu einer Entfernung von 20 m vom Montageort wird bauseits zur Verfügung gestellt. Arbeitsdurchführung ohne Unterbrechung. Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, sind wir berechtigt, die Montagen durch dritte Firmen oder Personen durchführen zu lassen. Mehrkosten, die infolge bauseits verursachter Montageverzögerungen oder Unterbrechungen, wie zusätzlich An- und Abreiseterminen und dergleichen, oder durch unvorhersehbare Montageerschwernisse entstehen, werden gesondert verrechnet. Abnahme: Unmittelbar nach durchgeführter Montage hat der Kunde gemeinsam mit unserem Monteur die erbrachten Leistungen zu überprüfen und die ordnungsgemäße Übernahme schriftlich zu bestätigen. Hierbei festgestellte Mängel sind sofort am Montagezettel zu vermerken. Eine nachträgliche Beanstandung solcher Mängel wird nicht anerkannt. Ist der Kunde zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend, wird diese in einem Aktenvermerk aufgezeichnet und es gilt die Montage als bescheinigt und abgenommen.
6) Rücksendung
Von uns gelieferte Ware wird nur in tadellosem Zustand nach unserer Zustimmung bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich eines angemessenen Kostenanteils gutgeschrieben, der 15 % des Warenwertes beträgt. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Waren ist ausgeschlossen.
7) Gefahrenübergang
Sobald die Ware das Werk oder Lager verlässt, geht die Gefahr auf den Kunden über, unabhängig von Liefer- und Transportvereinbarungen. Bei Lieferungen die auch Montagearbeiten beinhalten, geht die Gefahr mit Beendigung der Montagearbeit auf den Kunden über.
8) Verbraucherinformation
Verbraucherinformation: vor Inbetriebnahme der Ware ist die Verbraucherinforation gründlich zu studieren. Für Schäden wegen unsachgemäßer Benutzung wird keine Haftung übernommen (siehe auch Ptk.9).
9) Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, unabhängig des Rechtstitels aus welchem uns die Forderungen jetzt und zukünftig zustehen. Ein Auftrag aus mehreren Teillieferungen gilt sodann als einheitlicher Auftrag, wobei der Eigentumsvorbehalt an allen gelieferten Waren bis zu vollständige Bezahlung aller Forderungen aus diesem Rechtsgeschäft aufrecht bleibt. Bei Zahlungsverzug, Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kunden, oder aus dem Titel von Pkt. 13, wird die gesamte Restschuld fällig, unabhängig der vereinbarten Zahlungsmittel und Zahlungstermine. Im vorgenannten Fall sind wir auch berechtigt, sofort alle gelieferten Waren unter Ausschluss jeglicher Zurückbehaltungsrechte in Gewahrsam zu nehmen. Der Vollzug des Eigentumsvorbehaltes und die Sicherstellung gelten nicht als Rücktritt vom Betrag und heben die Verpflichtungen des Kunden, insbesondere auf die Zahlung des Kaufpreises, nicht auf. Nach Rücknahme der von uns gelieferten Ware steht uns die Verwertung des Kaufgegenstandes zur Abdeckung der offenen Forderungen gegenüber dem Kunden frei. Der Kunde ist zur Veräußerung der Vorbehaltsware nur insofern berechtigt, als dass er zum Zeitpunkt des Weiterverkaufes alle Forderungen und Rechte im Wert der Vorbehaltsware gegenüber Dritten an uns abtritt. Der Einzug von Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur bis zu unserem Widerruf gestattet. Bei Vollzug von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen die Vorbehaltsware betreffend, hat der Kunde uns unverzüglich Angaben über Weiterveräußerung, Erwerber, Verkaufspreis und alle für eine Intervention erforderlichen Unterlagen schriftlich zu übergeben. Die Kosten von notwendigen Interventionsprozessen gehen zu Lasten des Kunden, sofern sie nicht von der Gegenseite eingezogen werden können. Der Kunde ist verpflichtet, uns über Verpfändungen oder andere Beeinträchtigung des Eigentums der Vorbehaltsware durch Dritte unverzüglich und schriftlich zu informieren.
10) Gewährleistung und Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet die Ware bzw. die von uns erbrachten Leistungen nach Eingang bzw. nach Leistungserbringung unverzüglich zu prüfen und Mängelrügen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang bzw. Nach Leistungserbringung schriftlich geltend zu machen. Festgestellte Mängel berechtigen ihn aber nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Verborgene Mängel, welche in dieser Frist nicht festgestellt wurden, sind unverzüglich nach Entdeckung zu beanstanden. Eine weitere Verwendung der Ware ist nicht mehr zulässig. Ansprüche aufgrund unsachgemäßer Lagerung durch den Kunden sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche werden nur innerhalb der gesetzlichen Fristen anerkannt. Bei anerkannter Mängelrüge steht es uns frei für die beanstandete Ware entweder fehlerfreien Ersatz zu liefern, oder gegen Rückgabe den Kaufpreis rückzuerstatten. Erst nach schriftlicher Ablehnung der Mängelbehebung ist der Kunde berechtigt, diese durch eine andere Firma vornehmen zu lassen. Werden von Kunden ohne schriftliche Vereinbarung am Kaufgegenstand Veränderungen jeglicher Art durchgeführt oder sind Zweckentfremdungen (siehe Verbraucherinformation) feststellbar, erlischt automatisch der Gewährleistungsanspruch. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden, aus welchem Titel auch immer, gelte als ausgeschlossen.
11) Produkthaftung
Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf den Haftungs- und Regressanspruch für Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz, die ihm im Rahmen seines Unternehmens entstehen. Bei Veräußerung der Ware an einen anderen Unternehmer gilt die Überbindungspflicht der vorgenannten Vereinbarung. Der Käufer verpflichtet sich bei Unterlassung derselben, uns im Falle einer schuldlosen Haftung schad- und klaglos zu halten. Wird der Käufer durch eigenes Verschulden im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes zur Haftung herangezogen, verzichtet er uns gegenüber auf einen Regress
12) Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche jeglicher Art – mit Ausnahme auf Grund vorsätzlichen Handelns werden ausgeschlossen.
13) Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich die am Liefertag geltenden und verstehen sich netto, ohne MwSt. ab Werk/Lager. Vereinbarte Preise in der Auftragsbestätigung gelten vorbehaltlich amtlicher Lohn- oder Materialpreiserhöhungen innerhalb der Lieferzeit. Generell sind alle zusätzlichen Nebenkosten für Verpackung, Zustellung, Steuern, Zölle, öffentliche Abgaben, mautentgelte, etc. zusätzlich vom Kunden zu tragen. Im Falle der Auftragsstornierung sind wir zur Einhebung unserer Bearbeitungskosten berechtigt. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung vor Vertragsabschluss werden Haftrücklässe nicht anerkannt und gelten als Zahlungsrückstand. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunden zum Ersatz aller Mahnkosten, Verzugszinsen und Inkassospesen.
14) Urheberrecht und Geheimnisschutz
Informationen, Pläne und sonstige techn. Unterlagen bleiben ebenso wie Muster und Kataloge unser Eigentum und stehen unter Schutz der diesbezüglichen geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Schutzrechte werden vom Kunden respektiert und weder von ihm noch von Dritten angefochten.
15) Rücktrittsrecht
Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Falls nach Auftragsvereinbarung über das Vermögen des Kunden Umstände bekannt werden, welche die Zahlungsfähigkeit des Kunden glaubhaft in Frage stellen, sind wir berechtigt, jederzeit – ohne Setzen einer Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten. Ebenso wind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns bei der Erstellung des Angebotes oder bei Preisauskünften ein Irrtum unterlaufen sein sollte. In diesem Fall stehen dem Kunden keine Ansprüche gegen uns zu.
16) Datenschutz
Für jeden konkreten Auftrag erhalten wir die Zustimmung zur Übermittlung von Daten, sofern dies die Durchführung des konkreten Auftrages erfordert (z. B. bei gesetzlichen Pflichten und zur Abwicklung des Geld- und Zahlungsverkehrs). Alle anderen Übermittlungen bedürfen der gegenseitigen Zustimmung.
17) Teilunwirksamkeit
Werden einzelne Bestimmungen der vorstehenden Verkaufsbedingungen durch gesonderte Geschäftsvereinbarungen oder durch geänderte gerichtliche Feststellungen, Gesetz, etc. ganz oder teilweise unwirksam, ändert dies nichts an der Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen.
18) Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprach ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbarten österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesen Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
SafeWay Arbeitsschutz Handels GmbH, Wolfsegg 09.01.2023